Der Mieter kann vertraglich verpflichtet werden, die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses in "neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten" zurückzugeben. Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren aktuellen Urteilen entschieden.
Zwar kann dem Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses auch weiterhin eine bestimmte Farbwahl nicht vorgeschrieben werden (sogenanntes "Farbdiktat"). Bei Beendigung des Mietverhältnisses stehen jedoch die Interessen des Vermieters im Vordergrund. Daher kann vom Mieter dann verlangt werden, dass er die Wohnung in einem Zustand zurückgibt, der von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird.
Fundstelle:
Urteil des BGH vom 18. Juni 2008, Grundeigentum 2008, S. 1045;
Urteil des BGH vom 22. Oktober 2008, Grundeigentum 2008, S. 1621